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Internet: www.dsb.gv.at
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1. Geltungsbereich
1.1. Für sämtlichen Geschäftsverkehr (ua Lieferungen, Leistungen und Angebote) der Tomek Gesellschaft m.b.H., FN 105435b, HG Wien, 1230 Wien, Kolpingstraße 16 (im Folgenden „Tomek GmbH“) gelten ausschließlich nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen. Der Vertrags-/Geschäftspartner wird nachfolgend „Vertragspartner“ genannt. Die Tomek GmbH kontrahiert ausschließlich unter Zugrundelegung ihrer AGB.
1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr mit dem Vertragspartner, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. Mit Annahme des Angebots gelten die AGBs als vereinbart.
1.3. Diese AGB gelten für Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmen (Tomek GmbH und Vertragspartner). Die AGB sind auf der Homepage „www.tomek.at“ abrufbar, dies wurde dem Vertragspartner übermittelt/bekanntgegeben.
1.4. Rechtsgeschäfte sind Lieferungen von Waren, Kauf-, Werkbestellungs-, Dienstleistungs-, Lieferverträge und alle Arten von Leistungserbringungen, die im Zusammenhang mit dem Tätigkeitsbereich der Tomek GmbH stehen. Sofern nachfolgend in gegenständlichen AGBs keine entsprechenden Regelungen geregelt sind, gelten für Software die Softwarebedingungen herausgegeben vom Fachverband der Elektro- und Elektronikindustrie Österreichs, für Montagen die Montagebedingungen der Starkstrom- und Schwachstromindustrie Österreichs bzw die Montagebedingungen der Elektro- und Elektronikindustrie Österreichs für Elektromedizinische Technik.
1.5. Von diesen AGB abweichende oder ergänzende Regelungen – insbesondere Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen vom Vertragspartner – werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies von Tomek GmbH (firmenmäßig unterfertigt) schriftlich bestätigt wurde.
1.6. Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen des/der Vertrages/Vereinbarung durch Reisevertreter, Berater und dem Außendienst der Tomek GmbH einschließlich von selbständigen oder unselbständigen Vertretungen der Tomek GmbH sowie mündliche oder telefonische Rechtsgeschäfte, die im Widerspruch zu den gegenständlichen AGB der Tomek GmbH stehen oder dort nicht ausdrücklich aufgeführt sind, sind nur rechtsverbindlich, wenn sie durch Tomek GmbH (firmenmäßig unterfertigt) schriftlich bestätigt werden.
1.7. Von Tomek GmbH im Einzelfall getroffene Vereinbarungen, welche von den gegenständlichen Bedingungen der Tomek GmbH abweichen, sind für Tomek GmbH nur für den betreffenden Einzelfall verbindlich und gelten nicht für spätere Geschäfte. Eine von gegenständlichen Bedingungen abweichende Geschäftsübung kann aus derartigen Vereinbarungen nicht hergeleitet/abgeleitet werden.
2. Angebote
2.1. Angebote der Tomek GmbH gelten als freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
2.2. Sämtliche Angebotsunterlagen und Projektunterlagen dürfen ohne Zustimmung der Tomek GmbH weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Sie können jederzeit zurückgefordert werden und sind der Tomek GmbH unverzüglich zurückzustellen, wenn die Bestellung anderweitig erteilt wird.
2.3. Die Angebote der Tomek GmbH setzen voraus, dass die vom Vertragspartner beigestellten Geräte, Materialien und Konstruktionen für die Leistungsausführung geeignet sind. Stellt sich nachträglich heraus, dass beigestellte Geräte, Materialien oder Konstruktionen mangelhaft sind, stellt dies eine Änderung des Vertrages dar und hat der Vertragspartner den dadurch notwendigen Mehraufwand zusätzlich abzugelten.
3. Kostenvoranschlag
3.1. Kostenvoranschläge sind entgeltlich. Erfolgt eine Beauftragung mit sämtlichen Kostenvoranschlag umfassten Leistungen, wird der gegenständlichen Rechnung das Entgelt für den Kostenvoranschlag gutgeschrieben.
3.2. Ein Kostenvoranschlag wird von Tomek GmbH nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden.
3.3. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von mehr als 15% ergeben, so wird Tomek GmbH den Vertragspartner davon unverzüglich verständigen. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen von weniger als 15%, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und können diese Kosten ohne weiters in Rechnung gestellt werden. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden.
3.4. Die Kostenvoranschläge der Tomek GmbH setzen voraus, dass die vom Vertragspartner beigestellten Geräte, Materialien und Konstruktionen für die Leistungsausführung geeignet sind. Stellt sich nachträglich heraus, dass beigestellte Geräte, Materialien oder Konstruktionen mangelhaft sind, stellt dies eine Änderung des Vertrages dar, und hat der Vertragspartner den dadurch notwendigen Mehraufwand zusätzlich abzugelten.
3.5. Von Tomek GmbH weitergegebene Zeichnungen, Kopien, Leistungsangaben, Angaben über Maße und Gewichte, zugesagte Auf- und Abbauzeiten, stellen nur annähernde Angaben aus der Praxiserfahrung der Tomek GmbH dar.
3.6. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden.
4. Geheimhaltung/Mitwirkungspflichten
4.1. Der Vertragspartner verpflichtet sich hiermit unwiderruflich, über sämtliche ihm von Tomek GmbH zugänglich gemachten, zur Verfügung gestellten oder sonst im Zusammenhang oder auf Grund einer Geschäftsbeziehung oder des Kontaktes zur Tomek GmbH bekannt gewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses Stillschweigen zu bewahren und diese ohne Zustimmung von Tomek GmbH Dritten in keiner wie immer gearteten Weise zugänglich zu machen. Weiters verpflichtet sich der Vertragspartner, Informationen nur auf „need to know“-Basis und nur im Rahmen des abgeschlossenen Vertrages zu verwenden.
4.2. Die Geheimhaltungsverpflichtung bleibt nach Beendigung der Geschäftsbeziehung mit Tomek GmbH oder unabhängig von einer Geschäftsbeziehung nach Angebotslegung von Tomek GmbH aufrecht.
4.3. Der Vertragspartner hat vor Beginn der Leistungsausführung die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas- und Wasserleitungen oder ähnlicher Vorrichtungen, Fluchtwege, sonstiger Hindernisse baulicher Art, sonstiger möglicher Störungsquellen, Gefahrenquellen sowie die erforderlichen statischen Angaben und allfällige diesbezügliche projektierte Änderungen unaufgefordert zur Verfügung zu stellen.
4.4. Kommt der Vertragspartner dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, ist – ausschließlich im Hinblick auf die infolge falscher Angaben des Vertragspartners nicht voll gegebene Leistungsfähigkeit – die seitens Tomek GmbH erbrachte Leistung nicht mangelhaft.
4.5. Die für die Leistungsausführung einschließlich des Probebetriebes erforderliche/n Energie Wassermengen sind vom Vertragspartner auf dessen Kosten beizustellen.
4.6. Der Vertragspartner haftet ebenso dafür, dass die technischen Anlagen wie etwa Zuleitungen, Verkabelungen, Netzwerke und dergleichen in technisch einwandfreiem und betriebsbereitem Zustand sowie mit den von Tomek GmbH herzustellenden Werken oder Kaufgegenständen kompatibel sind. Tomek GmbH ist nicht verpflichtet, diese Anlagen zu prüfen. Eine etwaige beauftragte Prüfung erfolgt gesondert und entgeltlich.
4.7. Der Vertragspartner hat Tomek GmbH für die Zeit der Leistungsausführung kostenlos versperrbare Räume für den Aufenthalt von Arbeiter sowie für die Lagerung von Werkzeugen und Materialen zur Verfügung zu stellen.
5. Vertragsabschluss
5.1. Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn Tomek GmbH nach Erhalt der Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Lieferung abgesandt hat.
5.2. Die in Katalogen, Prospekten u. dgl. enthaltenen Angaben sind nur maßgeblich, wenn in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf diese Bezug genommen wird.
5.3. Mündliche Nebenabreden bedürfen ebenso wie nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Vertrages zu ihrer Gültigkeit der von beiden Vertragsteilen unterfertigten schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für ein Abgehen von dieser Bestimmung.
5.4. Zumutbare sachlich gerechtfertigte Änderungen der Leistungsausführung gelten als vorweg genehmigt.
6. Preise
6.1. Die Preise sind in EURO angegeben. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich in der jeweils gültigen Höhe in Rechnung gestellt. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen. Allfällige Gebühren sind vom Vertragspartner zu bezahlen.
6.2. Es gilt die aktuelle Preisliste der Tomek GmbH. Die angeführten Preise gelten „Ab Werk“ bzw. „ab Lager der Tomek GmbH“ und beinhalten nicht die Kosten für Verpackung, Transport, Montage und Umsatzsteuer. Wenn im Zusammenhang mit der Lieferung Gebühren, Steuern oder sonstige Abgaben erhoben werden, trägt diese der Vertragspartner.
6.3. Ist die Lieferung mit Zustellung vereinbart, so wird diese sowie eine allenfalls vom Vertragspartner gewünschte Transportversicherung gesondert verrechnet, beinhaltet jedoch nicht das Abladen und das Vertragen. Die Verpackung wird nur über ausdrückliche Vereinbarung zurückgenommen. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial hat der Vertragspartner zu veranlassen. Wird die Tomek GmbH hiermit gesondert beauftragt, ist dies angemessen zu vergüten, sollte keine Entgeltsvereinbarung getroffen worden sein.
6.4. In Durchführung des Auftrages anfallende Reisekosten und Spesen sind vom Vertragspartner neben dem vereinbarten Preis und allfälligen Gebühren und Kosten zu tragen. Wird vom Vertragspartner eine Anlieferung einschließlich Parkmöglichkeit nicht in einer Entfernung von max. 5 Gehminuten zum Abgabeort ermöglicht, ist der Mehraufwand entsprechend abzugelten. Ebenso besteht ein Mehraufwand pro zu überwindendem Stockwerk, für welches kein verwendbarer Lift zur Beförderung sämtlicher Vertragsleistungen zur Verfügung steht
6.5. Die Preise basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt des erstmaligen Preisangebotes. Sollten sich die Kosten bis zum Zeitpunkt der Lieferung erhöhen, so ist Tomek GmbH berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen. Eine Anpassung der vereinbarten Entgelte erfolgt, wenn Änderungen im Ausmaß von zumindest 5% hinsichtlich der Lohnkosten durch Gesetz, Verordnung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarungen oder anderer zur Leistungserbringung notwendiger Kostenfaktoren wie Materialkosten aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kommissionen oder von Änderungen der nationalen bzw Weltmarktpreise für Rohstoffe, Änderungen relevanter Wechselkurse, etc. seit Vertragsabschluss eingetreten sind. Die Ungewissheit die Corona-Pandemie (COVID-19) betreffend in Bezug auf Lieferengpässe und höheren Preisen ist dem Vertragspartner bekannt und bewusst. Dies wurde in die Geschäftsgrundlage miteinbezogen. Der Vertragspartner erklärt ausdrücklich, dass er mit den Preisbedingungen einverstanden ist. Die Anpassung der vereinbarten Entgelte erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ändern gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung.
6.6. Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit der Forderung plus Nebenforderung vereinbart. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2015 (Basisjahr 2015) oder ein an seine Stelle tretender Index. Als Bezugsgröße für diesen Vertrag dient die für den Monat des Vertragsabschlusses errechnete Indexzahl. Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis ausschließlich 3% bleiben unberücksichtigt. Dieser Spielraum ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des jeweils geltenden Spielraums gelegene Indexzahl die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung des Forderungsbetrages als auch für die Berechnung des neuen Spielraums zu bilden hat. Alle Veränderungsraten sind auf eine Dezimalstelle zu berechnen.
6.7. Der Aufwand für die Erstellung von Reparaturangeboten oder für Begutachtungen wird dem Vertragspartner in Rechnung gestellt.
6.8. Bei Teillieferung sind Teilrechnungen stets zulässig.
6.9. Bei einer vom Gesamtangebot abweichenden Bestellung behält sich Tomek GmbH eine entsprechende Preisänderung vor. Für vom Vertragspartner angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, hat Tomek GmbH Anspruch auf angemessenes Entgelt.
6.10. Bogenförmig verlegte Leitungen werden im Außenbogen gemessen. Formstücke und Einbauten werden im Rohrausmaß mitgemessen, jedoch separat verrechnet. Unterbrechungen bis max. 1 Meter belleiben unberücksichtigt. Erfolgt die Abrechnung nach Aufmaßen und ist eine gemeinsame Ermittlung der Aufmaße vereinbart, hat der Vertragspartner bei Fernbleiben trotz zeitgerechter Einladung zu beweisen, dass die ermittelten Ausmaße nicht richtig festgestellt wurden.
6.11. Bei Beistellungen seitens des Vertragspartners in Form von Geräten oder sonstigen Materialen ist Tomek GmbH berechtigt, dem Vertragspartner einen Zuschlag von 25% des Werts der beigestellten Geräte bzw des Materials zu verrechnen. Die Beistellungen des Vertragspartners sind nicht Gegenstand von Gewährleistung. Die Qualität und Betriebsbereitschaft liegt in der Verantwortung des Vertragspartners.
7. Lieferung/Abnahme
7.1. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die von Tomek GmbH zur Verfügung gestellten Lieferungen und Leistungen abzunehmen. Mit der Lieferung „Ab Werk“ bzw. „ab Lager der Tomek GmbH“ gelten gelieferte Waren bzw Software als abgenommen.
7.2. Ist Lieferung „Ab Werk“ bzw. „ab Lager der Tomek GmbH“ vereinbart, so informiert die Tomek GmbH den Vertragspartner über die Bereitschaft der Waren zur Abholung. Werden diese vom Vertragspartner binnen 2 Wochen nicht abgeholt, so ist die Tomek GmbH berechtigt dem Vertragspartner ab diesem Zeitpunkt Lagerkosten auf Basis der beanspruchten Fläche in m² in Rechnung zu stellen.
7.3. Sofern Installationsleistungen vereinbart sind, gilt die Leistung zum frühestens der nachfolgenden Zeitpunkte als abgenommen:
a) Wenn die Abnahme vom Vertragspartner oder dessen Endkunden bestätigt wird;
b) wenn die installierte Lieferung oder Leistung operativ beim Vertragspartner oder dessen Endkunden in Betrieb genommen wurde;
c) oder spätestens 4 Wochen nach erfolgter Installation.
7.4. Dienst- und Regieleistungen gelten mit tatsächlicher Erbringung als abgenommen. Stellt der Vertragspartner nach Abnahme wesentliche Mängel fest, so ist er berechtigt, diese im Rahmen der Gewährleistung (vgl. Punkt 12.) durch Tomek GmbH beheben zu lassen.
7.5. Tomek GmbH Lieferungen und Leistungen sind stets teilbar. Beil Teillieferungen sind Teilabnahmen zulässig. Die Lieferfrist beginnt mit dem spätesten der nachstehenden Zeitpunkte:
a) Datum der Auftragsbestätigung;
b) Datum der Erfüllung aller dem Vertragspartner obliegenden technischen, kaufmännischen und sonstigen Voraussetzungen;
c) Datum, an dem die Tomek GmbH eine vor Lieferung der Ware zu leistende Anzahlung oder Sicherheit erhält.
7.6. Zur Ausführung des Auftrages ist die Tomek GmbH erst verpflichtet, wenn alle technischen und vertragsrechtlichen Einzelheiten geklärt sind sowie weiters der Vertragspartner seine Verpflichtungen erfüllt und die baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat. Behördliche und etwa für die Ausführung von Anlagen erforderliche Genehmigungen Dritter sind vom Vertragspartner zu erwirken. Erfolgen solche Genehmigungen nicht rechtzeitig, so verlängert sich die Lieferfrist entsprechend.
7.7. Für kundenspezifisch gefertigte Waren (ua Kabel auf Meter oder konfektionierte Waren) besteht eine Abnahmeverpflichtung. Verweigert der Vertragspartner die Abnahme dieser Güter, so ist die Tomek GmbH berechtigt die kundenspezifisch gefertigten Waren in voller Höhe in Rechnung zu stellen und etwaige Entsorgungskosten einzufordern.
7.8. Die Tomek GmbH ist berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen durchzuführen und zu verrechnen. Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, so gilt die Ware spätestens 1 Jahr nach Bestellung als abgerufen.
7.9. Liefer- und Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn deren Einhaltung schriftlich zugesagt wurde.
7.10. Werden der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung durch den Vertragspartner zurechenbare Umstände verzögert oder unterbrochen, insbesondere aufgrund der Verletzung von Mitwirkungspflichten so werden die Leistungsfristen entsprechend verlängert und vereinbarte Fertigstellungstermine entsprechend hinausgeschoben.
7.11. Sofern unvorhersehbare oder vom Parteiwillen unabhängige Umstände, wie beispielsweise alle Fälle höherer Gewalt, eintreten, welche die Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist behindern, verlängert sich diese jedenfalls um die Dauer dieser Umstände; dazu zählen auch bewaffnete Auseinandersetzungen, behördliche Eingriffe und Verbote, behördliche Eingriffe und Verbote aufgrund von COVID-19, Transport- und Verzollungsverzug, Transportschäden, Energie und Rohstoffmangel, Arbeitskonflikte sowie Ausfall eines wesentlichen, schwer ersetzbaren Zulieferanten. Diese vorgenannten Umstände berechtigen auch dann zur Verlängerung der Lieferfrist, wenn sie bei Zulieferanten eintreten. Der Vertragspartner kann aufgrund obiger Gegebenheiten keinerlei Ansprüche/Forderungen – aus welchem Rechtsgrund auch immer – gegenüber Tomek GmbH geltend machen und wird die Tomek GmbH völlig schad- und klaglos gehalten.
7.12. Kommt es nach Auftragserteilung aus welchen Gründen auch immer zu einer Abänderung oder Ergänzung des Auftrages, so verlängert sich die Liefer-/Leistungsfrist um einen angemessenen Zeitraum.
7.13. Die Ungewissheit die Corona-Pandemie (COVID-19) betreffend ist dem Vertragspartner bekannt und bewusst. Dies wurde in die Geschäftsgrundlage miteinbezogen. Der Vertragspartner erklärt ausdrücklich, dass er mit den Lieferbedingungen/Abnahmebedingungen einverstanden ist.
8. Erfüllungsort und Gefahrenübergang/Gefahrentragung
8.1. Erfüllungsort ist grundsätzlich Sitz der Tomek GmbH, 1230 Wien, Kolpingstraße 16.
8.2. Bei Leistungen ist der Erfüllungsort dort, wo die Leistung erbracht wird.
8.3. Nutzung und Gefahr gehen mit dem Abgang der Lieferung „Ab Werk“ bzw. „ab Lager der Tomek GmbH“ auf den Vertragspartner über und zwar unabhängig von der für die Lieferung vereinbarten Preisstellung (wie z.B. franko, cif u.ä.). Dies gilt auch dann, wenn die Lieferung im Rahmen einer Montage erfolgt oder wenn der Transport durch die Tomek GmbH durchgeführt oder organisiert und geleitet wird.
8.4. Kosten und Risiko des Transportes trägt der Vertragspartner. Der Vertragspartner genehmigt jede verkehrsübliche Versandart. Für Daten geht die Gefahr des Untergangs bzw der Veränderung der Daten beim Download und beim Versand via Internet mit dem Überschreiten der Tomek GmbH Netzwerkstelle auf den Vertragspartner über.
8.5. Die Gefahr für eine Leistung oder eine vereinbarte Teilleistung geht mit ihrer Erbringung auf den Vertragspartner über.
Im Rahmen von Montage- und Instandsetzungsarbeiten können Schäden an bereits vorhandenen (Rohr-)Leitungen, Geräten als Folge nicht erkennbarer (ua baulicher) Gegebenheiten oder Materialfehler des vorhandenen Bestandes bei Stemmarbeiten (ua) in bindungslosem Mauerwerk entstehen. Tomek GmbH hat solche Schäden nicht zu verantworten. Etwaige behelfsmäßige Instandsetzungen haben lediglich eine sehr beschränkte und den Umständen entsprechende Haltbarkeit. Vom Vertragspartner ist bei befehlsmäßiger Instandsetzung umgehend eine fachgerechte Instandsetzung zu veranlassen.
9. Nutzungsrechte
9.1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Tomek GmbH (vgl. auch Punkt 11).
9.2. Für mitgelieferte Standardsoftware gelten jene Lizenzbestimmungen, die der Auftraggeber direkt mit dem jeweiligen Softwarehersteller abschließt.
9.3. Sämtliche Softwareupdates, die im Nachhinein aus technischen Gründen erforderlich werden und nicht ausdrücklich vereinbart wurden, sind nicht im vereinbarten Leistungsumfang enthalten und es besteht bei Inanspruchnahme von Updates der Anspruch auf angemessenes Entgelt.
10. Zahlungsbedingungen/Zahlungsverzug
10.1. Die Preise der Tomek GmbH sind in EURO angegeben. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich in der jeweils gültigen Höhe in Rechnung gestellt. Tomek GmbH behält sich vor, die Rechnungen per Briefpost oder auf elektronischem Weg per E-Mail zu übermitteln.
10.2. Sofern keine anderslautenden Zahlungsbedingungen vereinbart wurden, ist 1/3 des Preises bei Erhalt der Auftragsbestätigung, 1/3 bei halber Lieferzeit und der Rest bei Lieferung fällig. Unabhängig davon ist die in der Rechnung enthaltene Umsatzsteuer in jedem Fall bis spätestens 30 Tage nach der Rechnungslegung zu bezahlen.
10.3. Bei Teilverrechnungen sind die entsprechenden Teilzahlungen mit Erhalt der jeweiligen Faktura fällig. Dies gilt auch für Verrechnungsbeträge, welche durch Nachlieferungen oder andere Vereinbarungen über die ursprüngliche Abschlusssumme hinaus entstehen, unabhängig von den für die Hauptlieferung vereinbarten Zahlungsbedingungen.
10.4. Zahlungen sind, sofern keine anderslautenden Zahlungsbedingungen vereinbart wurden, grundsätzlich bar und ohne jeden Abzug frei Zahlstelle der Tomek GmbH in der vereinbarten Währung zu leisten. Bei Banküberweisungen gilt die Zahlung erst nach vollständigem Eingang auf dem seitens der Tomek GmbH bekanntgegebenen Bankkonto der Tomek GmbH als erfolgt. Etwaige vom Vertragspartner vorgenommene Zahlungswidmungen – in welcher Form auch immer – sind für die Tomek GmbH nicht verbindlich. Eine allfällige Annahme von Scheck oder Wechsel erfolgt stets nur zahlungshalber. Alle damit im Zusammenhang stehenden Zinsen und Spesen (wie z.B. Einziehungs- und Diskontspesen) gehen zu Lasten des Vertragspartners.
10.5. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstiger Gegenansprüche Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen.
10.6. Eine Zahlung gilt an dem Tag als geleistet, an dem die Tomek GmbH über sie verfügen kann.
10.7. Ist der Vertragspartner mit einer vereinbarten Zahlung oder sonstigen Leistung aus diesem oder aus anderen Geschäften im Verzug, so kann die Tomek GmbH unbeschadet ihrer sonstigen Rechte
a) die Erfüllung ihrer eigenen Verpflichtungen bis zur Bewirkung dieser Zahlung oder sonstige Leistung aufschieben und eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch nehmen;
b) sämtliche offene Forderungen aus diesem oder anderen Geschäften fällig stellen und für diese Beträge ab der jeweiligen Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe von 1,25 % pro Monat verrechnen, sofern Tomek GmbH nicht darüber hinausgehenden Kosten nachweist;
c) in jedem Fall ist Tomek GmbH berechtigt, vorprozessuale Kosten, insbesondere Mahnspesen und Rechtsanwaltskosten in Rechnung zu stellen.
10.8. Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen, schriftlichen Vereinbarung. Ausschließlich schriftlich eingeräumte Rabatte oder Boni gelten als vereinbart und sind mit dem termingerechten Eingang der vollständigen Zahlung bedingt.
10.9. Zahlungsverzug des Vertragspartners oder eine anderweitige Gefährdung der Forderung durch Verschlechterung der Kreditwürdigkeit des Vertragspartners berechtigen Tomek GmbH, sämtliche bestehenden Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung – unabhängig von der Laufzeit etwaiger Wechsel – sofort fällig zu stellen oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen. In einem solchen Fall ist Tomek GmbH ferner berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen angemessene Vorauskasse oder Sicherheitsleistung auszuführen.
10.10. Im Falle der Vereinbarung von Teilzahlungen tritt Terminsverlust ein, wenn auch nur eine Zahlung unpünktlich oder nicht in voller Höhe erfolgt. Mit Eintritt des Terminsverlustes wird der gesamte noch aushaftende Restbetrag sofort zur Zahlung fällig. Bei Terminsverlust steht Tomek GmbH das Recht zu, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware ohne Rücktritt vom Kaufvertrag in Verwahrung zu nehmen, bis die gesamte Forderung vollständig samt Nebenkosten abgedeckt ist.
10.11. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergütungen (wie ua Abschläge, Rabatte) und werden der Rechnung zugerechnet.
11. Eigentumsvorbehalt
11.1. Tomek GmbH behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihr gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnungsbeträge zuzüglich Zinsen und Kosten vor.
11.2. Der Eigentumsvorbehalt bleibt wirksam bei Vermischung und/oder Verarbeitung und erstreckt sich anteilsmäßig – bis zur Höhe der offenen Forderungen aus der Lieferung des vermischten oder verarbeiteten Materials – auf das neue Produkt. Im Falle der Vermischung und/oder Verarbeitung gilt diese als im Auftrag der Tomek GmbH erfolgt, ohne dass ihr hieraus Verbindlichkeiten erwachsen. Der Vertragspartner tritt im Voraus sein Eigentums- bzw. Miteigentumsrecht an der neu entstandenen Sache entsprechend dem Wertanteil der verarbeiteten oder vermischten Ware ab.
11.3. Der Vertragspartner tritt hiermit an die Tomek GmbH zur Sicherung von deren Kaufpreisforderung seine Forderung aus einer Weiterveräußerung von Vorbehaltsware, auch wenn diese verarbeitet, umgebildet oder vermischt wurde, ab und verpflichtet sich, einen entsprechenden Vermerk in seinen Bücher oder aus seinen Fakturen anzubringen.
11.4. Auf Verlangen hat der Vertragspartner der Tomek GmbH die abgetretene Forderung nebst deren Schuldner bekanntzugeben und alle für ihre Forderungseinziehung benötigten Angaben und Unterlagen zu Verfügung zu stellen und dem Drittschuldner Mitteilung von der Abtretung zu machen.
11.5. Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen seitens der Tomek GmbH darf der Leistungs-/Kaufgegenstand weder verpfändet, sicherungsübereignet oder sonst wie mit Rechten Dritter belastet werden. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme ist der Vertragspartner verpflichtet, auf das Eigentumsrecht der Tomek GmbH hinzuweisen und diese unverzüglich zu verständigen. Gerät der Vertragspartner in Zahlungsverzug ist Tomek GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.
11.6. Tomek GmbH ist berechtigt, zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes den Standort der Vorbehaltsware soweit für den Vertragspartner zumutbar zu betreten, dies nach angemessener Vorankündigung.
11.7. Notwendige und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung angemessene Kosten trägt der Vertragspartner. Tomek GmbH ist berechtigt, zurückgenommene Vorbehaltsware freihändig und bestmöglich zu verwerten.
12. Gewährleistung und Einstehen für Mängel
12.1. Tomek GmbH ist bei Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen verpflichtet, nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen jeden die Funktionsfähigkeit beeinträchtigenden dokumentierten Mangel, der im Zeitpunkt der Übergabe besteht, zu beheben, der unzweifelhaft auf einem Fehler der Konstruktion, des Materials oder der Ausführung beruht. Das Vorliegen von Mängeln ist vom Vertragspartner nachzuweisen. § 924 ABGB findet keine Anwendung. Der Vertragspartner hat zu beweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe bereits vorhanden war.
12.2. Mängel am Liefergegenstand, die der Vertragspartner bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang nach Ablieferung durch Untersuchung festgestellt hat oder feststellen hätte müssen sind unverzüglich binnen 24 Stunden nach Übergabe an Tomek GmbH schriftlich anzuzeigen. Wird eine Mängelrüge nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt.
12.3. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Abnahme gemäß Punkt 7., soweit nicht für einzelne Liefergegenstände besondere Gewährleistungsfristen vereinbart sind. Dies gilt auch für Liefer- und Leistungsgegenstände, die mit einem Gebäude oder Grund und Boden fest verbunden sind.
12.4. Behebungen eines vom Vertragspartner behaupteten Mangels stellen kein Anerkenntnis dieses vom Vertragspartner behaupteten Mangels dar. Sind die Mängelbehauptungen des Vertragspartners unberechtigt, ist der Vertragspartner verpflichtet, die der Tomek GmbH entstandenen Kosten/Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzen.
12.5. Der Gewährleistungsanspruch setzt voraus, dass der Vertragspartner die aufgetretenen Mängel unverzüglich schriftlich angezeigt hat (Punkt 12.2.). Er hat alle zur Beurteilung des Mangels und seiner Ursachen erforderlichen bei ihm vorhandenen Unterlagen bzw. Daten der Tomek GmbH zur Verfügung zu stellen. Die auf diese Weise unterrichtete Tomek GmbH muss bei Vorliegen eines gewährleistungspflichtigen Mangels gemäß Punkt 12.1 nach ihrer Wahl die mangelhafte Ware bzw. die mangelhaften Teile ersetzen, an Ort und Stelle nachbessern bzw. sich zwecks Nachbesserung zusenden lassen oder eine angemessene Preisminderung vornehmen. Zur Behebung sind zumindest zwei Versuche einzuräumen. Ein Wandlungsbegehren wird durch die genannten Gewährleistungsbehelfe abgewendet.
12.6. Alle über die Mängelbehebung hinausgehenden Kosten (wie z.B. für Ein- und Ausbau, Transport, Entsorgung, Fahrt und Wegzeit) gehen zu Lasten des Vertragspartners. Für Gewährleistungsarbeiten im Betrieb des Vertragspartners sind die erforderlichen Hilfskräfte, Hebevorrichtungen, Gerüst und Kleinmaterialien usw. unentgeltlich beizustellen. Ersetzte Teile werden Eigentum der Tomek GmbH.
12.7. Wird eine Ware von Tomek GmbH auf Grund von Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modellen oder sonstigen Spezifikationen des Vertragspartners angefertigt, so erstreckt sich die Haftung der Tomek GmbH nur auf die bedingungsmäßige Ausführung, das Risiko liegt in seinem solchen Fall beim Vertragspartner. Bei Verkauf gebrauchter Waren sowie bei Übernahme von Reparaturaufträgen oder bei Umänderungen oder Umbauten übernimmt der Tomek GmbH keine Gewähr und keine Haftung.
12.8. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind solche Mängel, die aus nicht von Tomek GmbH bewirkter Anordnung und Montage, ungenügender Einrichtung, Nichtbeachtung der Installationserfordernisse und Benutzungsbedingungen, Überbeanspruchung der Teile über die von Tomek GmbH angegebene Leistung, nachlässiger oder unrichtiger Behandlung und Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien entstehen; dies gilt ebenso bei Mängeln, die auf vom Vertragspartner beigestelltes Material zurückzuführen sind. Die Tomek GmbH haftet auch nicht für Beschädigungen, die auf Handlungen Dritter, auf atmosphärische Entladungen, Überspannungen und chemische Einflüsse zurückzuführen sind. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf den Ersatz von Teilen, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen.
12.9. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn die technischen Anlagen des Vertragspartners wie etwa Zuleitungen, Verkabelungen, Netzwerke u.a. nicht in technisch einwandfreiem und betriebsbereitem Zustand oder mit den gelieferten Gegenständen nicht kompatibel sind, soweit dieser Umstand kausal für den Mangel ist.
12.10. Die Gewährleistung erlischt sofort, wenn ohne schriftliche Einwilligung der Tomek GmbH der Vertragspartner selbst oder ein nicht ausdrücklich ermächtigter Dritter an den gelieferten Gegenständen Änderungen oder Instandsetzungen vornimmt. Rechnungen hierfür werden nicht anerkannt. Durch die Behebung von Mängel wird die ursprüngliche Gewährleistungsfrist nicht verlängert.
12.11. Keinen Mangel begründet der Umstand, dass das Werk zum vereinbarten Gebrauch nicht voll geeignet ist, wenn dies ausschließlich auf abweichende tatsächliche Gegebenheiten von den Tomek GmbH im Zeitpunkt der Leistungserbringung vorgelegenen Informationen basiert, weil der Vertragspartner seinen Mitwirkungspflichten (gemäß den AGB) nicht nachkommt.
12.12. Die Bestimmungen 12.1. bis 12.11. gelten sinngemäß auch für jedes Einstehen für Mängel aus anderen Rechtsgründen.
13. Schadenersatz/Haftung
13.1. Die Tomek GmbH haftet für Schäden außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes nur, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Schadenersatzforderungen sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert bzw. Netto-Kaufpreis begrenzt.
13.2. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von mittelbaren Schäden, entgangenem Gewinn, Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten/unterbliebenen Ersparnissen, Zinsverlusten, Verlust von Daten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Vertragspartner sind ausgeschlossen.
13.3. Schadenersatzansprüche des Vertragspartners sind bei sonstigem Verfall binnen sechs Monaten ab Kenntnis gerichtlich geltend zu machen; jedenfalls verfallen diese aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der Tomek GmbH.
13.4. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung (wie z.B. in Bedienungsanleitung enthalten) oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist jeder Schadenersatz ausgeschlossen.
13.5. Der Haftungsausschluss umfasst auch Ansprüche gegen Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Tomek GmbH aufgrund Schädigungen, die diese dem Vertragspartner – ohne Bezug auf einen Vertrag ihrerseits mit dem Vertragspartner – zufügen.
13.6. Die Haftung der Tomek GmbH ist ausgeschlossen für Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Installationsvorschriften, fehlerhafte Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Vertragspartner oder nicht von Tomek GmbH autorisierte Dritte, oder natürliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Ebenso besteht der Haftungsausschluss für Unterlassung notwendiger Wartungen, sofern Tomek GmbH nicht vertraglich die Pflicht zur Wartung übernommen hat.
13.7. Wenn und soweit der Vertragspartner für Schäden, für die Tomek GmbH haftet, Versicherungsleistungen durch seine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossene Schadensversicherung (zB Haftpflichtversicherung, Kasko, Transport, Feuer, Betriebsunterbrechung und andere) in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Vertragspartner zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung und beschränkt sich Haftung der Tomek GmbH insoweit auf die Nachteile, die dem Vertragspartner durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (zB höhere Versicherungsprämie).
13.8. Jegliche Haftung der Tomek GmbH für Ansprüche, die aufgrund des Vertragsverhältnisses zwischen Tomek GmbH und Vertragspartner gegen den Vertragspartner erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Insbesondere haftet Tomek GmbH nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Vertragspartners oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Vertragspartner hat die Tomek GmbH diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
13.9. Sofern, in welchem Fall auch immer, ein Pönale vereinbart wurde, unterliegt dieses dem richterlichen Mäßigungsrecht. Die Geltendmachung von über das Pönale hinausgehendem Schadenersatz ist ausgeschlossen.
13.10. Tomek GmbH ist berechtigt, Anlagen abzuschalten oder abzubauen, wenn dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist. Bei berechtigten Abschaltungen/Abbauten verzichtet der Vertragspartner auf die Ableitung von Schadenersatzansprüchen.
14. Gewerbliche Schutz- und Urheberrecht
14.1. Wird eine Ware von der Tomek GmbH auf Grund von Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modellen oder sonstige Spezifikationen des Vertragspartners angefertigt, hat der Vertragspartner die Tomek GmbH bei allfälliger Verletzung von Schutzrechten schad- und klaglos zu halten.
14.2. Ausführungsunterlagen wie z.B. Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen u. dgl. stets geistiges Eigentum der Tomek GmbH und unterliegen den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich Vervielfältigung, Nachahmung, Wettbewerb usw.
14.3. Punkt 2.2 gilt auch für Ausführungsunterlagen.
15. Rücktritt vom Vertrag
15.1. Voraussetzung für den Rücktritt des Vertragspartners vom Vertrag ist ein Lieferverzug von mehr als 4 Wochen, der auf grobes Verschulden der Tomek GmbH zurückzuführen ist sowie der erfolglose Ablauf einer gesetzten, angemessenen Nachfrist. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefes geltend zu machen.
15.2. Unabhängig von ihren sonstigen Rechten ist Tomek GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
a) wenn die Ausführung der Lieferungen bzw. der Beginn oder die Weiterführung der Leistung aus Gründen, die der Vertragspartner zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird;
b) wenn Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Vertragspartners entstanden sind und dieser auf Begehren der Tomek GmbH weder Vorauszahlung leistet, vor Lieferung keine taugliche Sicherheit beigebracht wird;
c) wenn die Verlängerung der Lieferzeit wegen der im Punkt 7.9. angeführten Umstände insgesamt mehr als die Hälfte der ursprünglich vereinbarten Lieferfrist, mindestens jedoch 6 Monate beträgt.
15.3. Der Rücktritt der Tomek GmbH kann auch hinsichtlich eines noch offenen Teiles der Lieferung oder Leistung aus obigen Gründen erklärt werden.
15.4. Falls über das Vermögen einer Vertragspartei ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ein Auftrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen wird, ist die andere Vertragspartei berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
15.5. Unbeschadet der Schadenersatzansprüche der Tomek GmbH einschließlich vorprozessualer Kosten sind im Falle des Rücktritts bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen. Dies gilt auch, soweit die Lieferung oder Leistung vom Vertragspartner noch nicht übernommen wurde sowie für von der Tomek GmbH erbrachte Vorbereitungshandlungen. Tomek GmbH steht an Stelle dessen auch das Recht zu, die Rückstellung bereits gelieferter Gegenstände zu verlangen. Sonstige Folgen des Rücktritts sind ausgeschlossen.
16. Datenschutz
16.1. Der Vertragspartner stimmt zu, dass folgende persönliche Daten, nämlich Name/Firma, Geburtsdatum/Firmenbuchnummer, E-Mail Adresse, Liefer- und Rechnungsadresse sowie die Konto- bzw. Kreditkartendaten zum Zweck der Vertragserfüllung und Abwicklung der Bestellung sowie für eigene Werbezwecke (ausgenommen Konto- bzw. Kreditkartendaten), z.B. die Zusendung von Werbezusendungen, Newslettern, Produktinformationen oder sonstigen unternehmensbezogenen Informationen von Tomek GmbH automationsunterstützt ermittelt, verarbeitet und gespeichert werden.
16.2. Tomek GmbH schützt und respektiert die persönlichen Daten des Vertragspartners. Tomek GmbH garantiert jedoch nicht für die Sicherheit von online übertragenen Informationen und Zahlungen. Soweit gesetzlich zulässig, haftet Tomek GmbH nicht für Schäden aus der Nutzung elektronischer Übertragungsmittel, insbesondere für Schäden aufgrund von Fehlern oder Verzögerungen bei der Zustellung von Nachrichten oder Manipulationen durch Dritten oder Software oder Übertragung von Viren.
16.3. Der Vertragspartner stimmt dem Erhalt von Nachrichten von Tomek GmbH über deren Produkte, aktuelle Angebote und sonstige unternehmensbezogene Informationen mittels Werbe-Emails, Postsendungen und Newsletter zu.
16.4. Der Vertragspartner kann seine Zustimmung zum Erhalt solcher Emails jederzeit durch entsprechende Mitteilung an Tomek GmbH (
16.5. Auf die Datenschutzerklärung der Tomek GmbH wird verwiesen.
17. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit aller anderen Geschäftsbestimmungen. Die Vertragsparteien werden die rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzen, die gemäß Inhalt und Zweck der rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt.
18. Allgemeines
18.1. Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.
18.2. Eine Aufrechnung gegen Ansprüche der Tomek GmbH mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.
18.3. Der Einsatz von Subunternehmen ist stets zulässig.
19. Gerichtsstand und Rechtswahl
19.1. Zur Entscheidung aller aus einem Vertrag entstehenden Streitigkeiten – einschließlich solcher über sein Bestehen oder Nichtbestehen – wird die ausschließliche Zuständigkeit der sachlich in Betracht kommenden Gerichte am Sitz der Tomek GmbH vereinbart.
19.2. Der Vertrag/Vertragsbeziehung und alle daraus abgeleiteten wechselseiteigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen Tomek GmbH und dem Vertragspartner unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts; die Anwendung des UNCITRAL – Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf – wird einvernehmlich ausgeschlossen.
Stand 11/2021
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